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Weitere Verfahren vor dem Gerichtshof

Welche Klagearten gibt es und wer ist klagebefugt?

Im Video genannt: Art. 258 AEUV, Art. 263 AEUV

Zurueck: Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV
RechtsgebietEuroparecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge8
VorschriftenArt. 258 AEUV, Art. 263 AEUV

Streitstand

Wie streng ist die individuelle Betroffenheit bei der Nichtigkeitsklage?

herrschende Meinung Die herrschende Rechtsprechung verlangt fuer Nichtadressaten eine individuelle Betroffenheit durch besondere, aus dem Kreis aller uebrigen heraushebende Umstaende, waehrend bei Rechtsakten mit Verordnungscharakter ohne Durchfuehrungsmassnahme die unmittelbare Betroffenheit genuegt. Tragend ist die Abgrenzung zur Popularklage. Die Lockerung sichert den Rechtsschutz bei fehlendem Vollzugsakt. Im Uebrigen bleibt der nationale Rechtsweg mit Vorlage.

Gegenansicht Eine Gegenansicht fordert eine generelle Lockerung, weil der Individualrechtsschutz gegen Unionsrechtsakte sonst von der Zufaelligkeit nationaler Vollzugsakte abhaengt.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei einer Klage eines Unternehmens gegen eine Verordnung ohne nationalen Vollzugsakt.

Schritt 1 von 8
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