Wann ist das Durchlaufen des Fachrechtswegs zur Inzidentkontrolle unzumutbar?
Im Video genannt: Art. 93 GG
Ist das Abwarten eines Strafverfahrens zumutbar?
herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht ist es unzumutbar, sich zur Erlangung von Rechtsschutz einem Straf- oder Bussgeldverfahren auszusetzen, sodass die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die Norm statthaft ist. Tragend ist, dass niemand gezwungen werden darf, rechtswidrig zu handeln, um Rechtsschutz zu erhalten. Gleiches gilt bei irreversiblen wirtschaftlichen Folgen. Im Uebrigen bleibt der Fachrechtsweg vorrangig.
Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt den Fachrechtsweg auch hier fuer vorrangig, weil die Fachgerichte vorlagepflichtig sind und so eine bessere Tatsachengrundlage entsteht.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei einem neuen Verbot, dessen Verstoss mit Strafe bedroht ist.
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