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Grundrechtsschutz im europaeischen Mehrebenensystem

Welches Grundrechtsregime ist bei unionsrechtlich gepraegten Sachverhalten Massstab?

Im Video genannt: Art. 23 GG, Art. 1 GG, Art. 51 GRCh

Zurueck: Identitaetskontrolle und Ultra-vires-Kontrolle
RechtsgebietStaatsrecht 1 - Staatsorganisationsrecht
LernabschnittLerneinheit 7
Folge8
VorschriftenArt. 23 GG, Art. 1 GG, Art. 51 GRCh

Streitstand

Prueft das Bundesverfassungsgericht unionsrechtlich determiniertes Recht?

herrschende Meinung Nach der neueren Linie prueft das Bundesverfassungsgericht bei vollstaendig unionsrechtlich determinierten Regelungen primaer an der Charta, bei Gestaltungsspielraeumen an den deutschen Grundrechten. Tragend ist, dass der Grundrechtsschutz lueckenlos sein muss und sich nach der Herkunft der Regelung richtet. Die Zurueckhaltung gegenueber dem Unionsrecht bleibt erhalten. Ein genereller Pruefungsverzicht besteht nicht mehr.

Gegenansicht Eine aeltere Gegenansicht nimmt einen generellen Pruefungsverzicht an, solange der Grundrechtsschutz auf Unionsebene im Wesentlichen gleichwertig ist.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zwingend durch eine Verordnung vorgegebene Massnahme.

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