Unter welchen Voraussetzungen darf die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden?
Im Video genannt: Art. 35 GG, Art. 87a GG
Duerfen im Katastrophennotstand spezifisch militaerische Mittel genutzt werden?
herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht ist der Einsatz militaerischer Waffen zur Gefahrenabwehr im Inland allenfalls in extremen Ausnahmelagen und nicht gegen Unbeteiligte zulaessig. Tragend ist, dass Art. 87a II GG den Einsatz streng limitiert und die Gefahrenabwehr grundsaetzlich Polizeiaufgabe ist. Die Streitkraefte handeln daher nur unterstuetzend. Ein Einsatz mit Todesfolge fuer Unbeteiligte ist ausgeschlossen.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst militaerische Mittel bei katastrophischen Lagen zu, weil Art. 35 II, III GG gerade ueberregionale Notlagen erfasst und die Mittelwahl offen laesst.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei der Abwehr eines als Waffe eingesetzten Luftfahrzeugs.
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