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Untersuchungshaft und Fahrerlaubnis

Welche Voraussetzungen haben Untersuchungshaft und vorlaeufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Im Video genannt: § 112 StPO, § 111a StPO

Zurueck: V-Leute und verdeckte Ermittler
RechtsgebietStPO
LernabschnittLerneinheit 2
Folge9
Vorschriften§ 112 StPO, § 111a StPO

Streitstand

Darf die Haft auf andere als die gesetzlichen Haftgruende gestuetzt werden?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst nur die gesetzlich geregelten Haftgruende zu und haelt sogenannte apokryphe Haftgruende wie Gestaendnisdruck fuer unzulaessig, weil die Haft allein der Verfahrenssicherung dient. Der Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz verlangt zudem die Pruefung milderer Mittel. Haftgrundangaben muessen auf Tatsachen gestuetzt sein.

Gegenansicht Eine in der Praxis anzutreffende Gegenauffassung laesst eine weite Auslegung der Fluchtgefahr zu, die faktisch praeventive Erwaegungen einbezieht, weil die Prognose weite Spielraeume eroeffne.

Praktisch wird der Streit: Bei hoher Straferwartung ohne konkrete Fluchtanzeichen entscheidet der Streit ueber die Rechtmaessigkeit der Haft.

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