Wann ist die Zueignung bei der Unterschlagung manifestiert?
Im Video genannt: § 246 StGB
Ist eine wiederholte Zueignung derselben Sache strafbar?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung lehnt die Strafbarkeit der zweiten Zueignung ab, weil das Eigentum durch die erste Zueignung bereits verletzt ist und kein neuer Erfolg eintritt. Spaetere Verwertungshandlungen sind nur Fortsetzung des bereits vollendeten Unrechts. § 246 StGB ist zudem ausdruecklich subsidiaer.
Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt jede neue nach aussen manifestierte Zueignung fuer tatbestandsmaessig, weil der Wortlaut keine Einschraenkung kennt.
Praktisch wird der Streit: Verkauft der Taeter die zuvor gestohlene Sache weiter, ist das nur nach der Gegenansicht erneut strafbar.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
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