Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Unterschlagung

Wann ist die Zueignung bei der Unterschlagung manifestiert?

Im Video genannt: § 246 StGB

Zurueck: Gefaehrliches Werkzeug und Bande
RechtsgebietStrafrecht BT 2 - Vermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 1
Folge9
Vorschriften§ 246 StGB

Streitstand

Ist eine wiederholte Zueignung derselben Sache strafbar?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung lehnt die Strafbarkeit der zweiten Zueignung ab, weil das Eigentum durch die erste Zueignung bereits verletzt ist und kein neuer Erfolg eintritt. Spaetere Verwertungshandlungen sind nur Fortsetzung des bereits vollendeten Unrechts. § 246 StGB ist zudem ausdruecklich subsidiaer.

Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt jede neue nach aussen manifestierte Zueignung fuer tatbestandsmaessig, weil der Wortlaut keine Einschraenkung kennt.

Praktisch wird der Streit: Verkauft der Taeter die zuvor gestohlene Sache weiter, ist das nur nach der Gegenansicht erneut strafbar.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.