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Aerztlicher Heileingriff

Ist der kunstgerechte Heileingriff tatbestandliche Koerperverletzung?

Im Video genannt: § 223 StGB, § 228 StGB

Zurueck: Einwilligung und SittenwidrigkeitWeiter: Fahrlaessige KV und Konkurrenzen
RechtsgebietStrafrecht BT 1 - Nichtvermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 2
Folge7
Vorschriften§ 223 StGB, § 228 StGB

Streitstand

Erfuellt der gelungene Heileingriff den Tatbestand des § 223 StGB?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung bejaht die Tatbestandsmaessigkeit jedes Eingriffs in die koerperliche Unversehrtheit und rechtfertigt ihn ueber die Einwilligung nach Aufklaerung. Das schuetzt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, der auch eine sinnvolle Behandlung ablehnen darf. Fehlt die Aufklaerung, bleibt die Strafbarkeit moeglich.

Gegenansicht Die Gegenansicht verneint schon den Tatbestand beim kunstgerechten und gelungenen Eingriff, weil die Gesamtbetrachtung keinen Verletzungserfolg ergebe und der Arzt nicht als Taeter erscheine.

Praktisch wird der Streit: Bei fehlerhafter Aufklaerung vor einer erfolgreichen Operation ist der Arzt nur nach der Rechtsprechung strafbar.

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