Ist der Mord eine Qualifikation des Totschlags oder ein eigener Tatbestand?
Im Video genannt: § 211 StGB, § 212 StGB
Qualifikationsverhaeltnis oder Exklusivitaetsverhaeltnis von § 211 zu § 212?
herrschende Meinung Die Rechtsprechung sieht beide Tatbestaende als selbstaendige Delikte an, die sich gegenseitig ausschliessen. Sie stuetzt das auf den Wortlaut, der den Moerder als Tatertyp beschreibt, und auf die Systematik der Vorschriften. Folge ist, dass die Teilnahme an einem Mord nicht ohne Weiteres aus der Teilnahme am Totschlag abgeleitet wird.
Gegenansicht Die Literatur sieht den Mord ueberwiegend als Qualifikation des Totschlags, weil die Mordmerkmale blosse Tatbestandsmerkmale sind und die Tatertypenlehre mit dem Tatstrafrecht bricht.
Praktisch wird der Streit: Unterschiede zeigen sich bei Teilnahme und Strafrahmenverschiebung, etwa wenn nur der Gehilfe ein taeterbezogenes Mordmerkmal erfuellt.
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