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Ruecktritt bei mehreren Beteiligten

Was muss ein Mittaeter leisten, um strafbefreiend zurueckzutreten?

Im Video genannt: § 24 StGB, § 25 StGB

Zurueck: Zweckerreichung beim Versuch
RechtsgebietStrafrecht AT
LernabschnittLerneinheit 8
Folge9
Vorschriften§ 24 StGB, § 25 StGB

Streitstand

Genuegt das Aufgeben des eigenen Beitrags fuer den Ruecktritt des Mittaeters?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung verlangt nach § 24 II StGB, dass der Zurueckgetretene die Vollendung verhindert oder sich zumindest ernsthaft und freiwillig darum bemueht. Tragendes Argument ist, dass die vom Beteiligten mitgeschaffene Gefahr fortbesteht, solange die anderen weiterhandeln. Das blosse Ausscheiden genuegt deshalb nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst das Aufgeben des eigenen Beitrags genuegen, wenn dieser fuer den Taterfolg wesentlich war, weil weitere Pflichten die Zurechnung ueberdehnten.

Praktisch wird der Streit: Zieht ein Mittaeter sich zurueck, waehrend die uebrigen die Tat vollenden, entscheidet der Streit ueber seine Versuchsstrafbarkeit.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

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