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Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre

Ist ein Ruecktritt nach fehlgeschlagenem Einzelakt noch moeglich?

Im Video genannt: § 24 StGB

Zurueck: Unbeendeter und beendeter VersuchWeiter: Zweckerreichung beim Versuch
RechtsgebietStrafrecht AT
LernabschnittLerneinheit 8
Folge7
Vorschriften§ 24 StGB

Streitstand

Fuehrt der misslungene Einzelakt zum Fehlschlag des Versuchs?

herrschende Meinung Die Gesamtbetrachtungslehre der Rechtsprechung sieht alle Akte als einheitlichen Versuch, solange der Taeter ohne zeitliche Zaesur weiterhandeln koennte, und laesst daher den Ruecktritt durch Aufgeben zu. Tragendes Argument ist, dass die Zerlegung in Einzelakte zufaellig ist und den Opferschutz schwaecht, weil sie den Anreiz zum Abbruch nimmt. Erst wenn der Taeter die Zielerreichung fuer unmoeglich haelt, ist der Versuch fehlgeschlagen.

Gegenansicht Die Einzelaktstheorie nimmt mit jedem misslungenen Akt einen fehlgeschlagenen Versuch an, weil der Taeter den jeweiligen Angriff bereits vollstaendig durchgefuehrt und damit verbraucht hat.

Praktisch wird der Streit: Trifft der erste von mehreren moeglichen Schuessen nicht und der Taeter laesst ab, trennt der Streit Straffreiheit von versuchtem Totschlag.

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