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Um-, Ab- und Aufstiftung

Wie behandelt man Einflussnahme auf einen bereits Tatentschlossenen?

Im Video genannt: § 26 StGB, § 250 StGB

Zurueck: Prinzip der limitierten AkzessorietaetWeiter: Doppelvorsatz des Anstifters
RechtsgebietStrafrecht AT
LernabschnittLerneinheit 7
Folge3
Vorschriften§ 26 StGB, § 250 StGB

Streitstand

Ist die Aufstiftung zur qualifizierten Tat volle Anstiftung?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht bei der Aufstiftung Anstiftung zur qualifizierten Gesamttat, weil der Entschluss zur schwereren Tat ein neuer, eigenstaendiger Entschluss ist. Tragendes Argument ist, dass die Qualifikation die Tat als ganze praegt und nicht nur ein Zusatz ist. Beim omnimodo facturus bleibt nur Beihilfe.

Gegenansicht Eine Gegenansicht nimmt nur Anstiftung zum Qualifikationsunrecht oder blosse psychische Beihilfe an, weil der Grundentschluss schon bestand und der Taeter insoweit nicht bestimmt wurde.

Praktisch wird der Streit: Ueberredet der Hintermann den Diebesentschlossenen zum Waffeneinsatz, entscheidet der Streit ueber den Umfang der Anstiftung.

Schritt 1 von 8
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