Wann ist die Selbstschaedigung des Opfers Tat des Hintermanns?
Im Video genannt: § 25 StGB, § 216 StGB
Wo liegt die Grenze zwischen Toetung in mittelbarer Taeterschaft und Teilnahme am Suizid?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht mittelbare Taeterschaft, wenn das Opfer die Tragweite seines Tuns nicht erkennt oder unter beherrschendem Druck steht, weil dann der Hintermann das todbringende Geschehen lenkt. Tragendes Argument ist, dass die Selbstbestimmung des Opfers gerade ausgeschaltet ist. Bei freiverantwortlichem Suizid bleibt der Beteiligte straflos.
Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt stets ein Defizit, das der Exkulpation nahekommt, weil sonst die Straflosigkeit der Suizidteilnahme unterlaufen werde.
Praktisch wird der Streit: Bringt der Hintermann das Opfer durch Taeuschung ueber die Todesfolge zum Trinken, entscheidet der Streit ueber Totschlag oder Straflosigkeit.
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