Wie baut man ein erfolgsqualifiziertes Delikt richtig auf?
Im Video genannt: § 227 StGB, § 251 StGB, § 306c StGB
Ist der erfolgsqualifizierte Versuch bei vollendetem Grunddelikt moeglich?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht den erfolgsqualifizierten Versuch, wenn der Taeter die schwere Folge anstrebt, das Grunddelikt aber nur versucht bleibt, sofern die Qualifikation auch vorsaetzlich begangen werden kann. Tragendes Argument ist, dass die Qualifikation einen eigenen Unrechtsgehalt traegt, der den Versuchsvorwurf stuetzt. Entscheidend ist der gefahrspezifische Bezug.
Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt dies ab, weil die Erfolgsqualifikation ihre Legitimation aus der verwirklichten Grundtat beziehe und ohne sie zu einer blossen Gefaehrdungshaftung werde.
Praktisch wird der Streit: Beim versuchten Raub mit vorsaetzlich angestrebtem Tod entscheidet der Streit ueber die Anwendung des § 251 StGB.
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