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Unbewusste und bewusste Fahrlaessigkeit

Welche Folgen hat die Unterscheidung der beiden Fahrlaessigkeitsformen?

Im Video genannt: § 229 StGB, § 15 StGB

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RechtsgebietStrafrecht AT
LernabschnittLerneinheit 4
Folge2
Vorschriften§ 229 StGB, § 15 StGB

Streitstand

Ist bewusste Fahrlaessigkeit stets schwerer vorwerfbar als unbewusste?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung behandelt die bewusste Fahrlaessigkeit regelmaessig als die schwerere Form, weil der Taeter die Gefahr erkannt und sich dennoch zum Handeln entschlossen hat. Tragendes Argument ist der gesteigerte Motivationsappell, dem er widerstanden hat. Rechtsfolgen ergeben sich vor allem in der Strafzumessung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verneint eine generelle Rangfolge, weil gerade die Gleichgueltigkeit des unbewusst Fahrlaessigen gegenueber erkennbaren Gefahren schwerer wiegen koenne.

Praktisch wird der Streit: Bei der Strafzumessung des gedankenlosen gegenueber dem risikobewussten Autofahrer wirkt sich die Einordnung unmittelbar aus.

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