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Aggressiv- und Defensivnotstand im Zivilrecht

Wie grenzt man den Aggressivnotstand vom Defensivnotstand ab?

Im Video genannt: § 904 BGB, § 228 BGB, § 303 StGB

Zurueck: Fehlender VerteidigungswilleWeiter: Besitzwehr, Besitzkehr und Selbsthilfe
RechtsgebietStrafrecht AT
LernabschnittLerneinheit 2
Folge6
Vorschriften§ 904 BGB, § 228 BGB, § 303 StGB

Streitstand

Gilt § 228 BGB auch bei Gefahren von Sachen ohne Tierhalterbezug?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung unterscheidet nach der Gefahrquelle: geht die Gefahr von der beschaedigten Sache selbst aus, gilt der milder gefasste § 228 BGB, andernfalls der strengere § 904 BGB. Tragendes Argument ist, dass die Gefahrquelle eine erhoehte Duldungspflicht begruendet. Daraus folgen unterschiedliche Abwaegungsmassstaebe.

Gegenansicht Eine Gegenansicht wendet in Zweifelsfaellen stets den strengeren Massstab des § 904 BGB an, weil der Eigentumsschutz nicht von zufaelligen Zurechnungsfragen abhaengen duerfe.

Praktisch wird der Streit: Beim Erschlagen eines fremden Hundes, der ein Kind bedroht, entscheidet die Zuordnung ueber den Abwaegungsmassstab.

Schritt 1 von 8
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