Wie wirkt sich eine vorwerfbare Provokation auf das Notwehrrecht aus?
Im Video genannt: § 32 StGB
Verliert der Provokateur das Notwehrrecht ganz oder nur teilweise?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst das Notwehrrecht bestehen, verlangt aber ein dreistufiges Vorgehen aus Ausweichen, Schutzwehr und erst zuletzt Trutzwehr. Tragendes Argument ist, dass die Provokation die Gebotenheit mindert, den Angegriffenen aber nicht schutzlos stellt. Bei Absichtsprovokation entfaellt das Recht nach verbreiteter Ansicht ganz.
Gegenansicht Eine Gegenansicht loest die Faelle ueber die actio illicita in causa und bestraft wegen des provozierenden Vorverhaltens, weil die Notwehr selbst unveraendert gerechtfertigt bleibe.
Praktisch wird der Streit: Wer den Angriff absichtlich herbeifuehrt, um toedlich zu schiessen, wird je nach Ansicht aus dem Schuss oder aus der Provokation bestraft.
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