Wer kann ein Testament aus welchen Gruenden anfechten und mit welcher Folge?
Im Video genannt: § 2078 BGB, § 2079 BGB, § 2080 BGB
Ist der Motivirrtum des Erblassers nach § 2078 II BGB unbegrenzt beachtlich?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst jeden Irrtum ueber die Beweggruende genuegen, verlangt aber, dass der Irrtum fuer die konkrete Verfuegung kausal war. Tragend ist der Vorrang des wirklichen Erblasserwillens, der im Erbrecht keinen Verkehrsschutz zu beachten hat. Vor der Anfechtung ist jedoch stets die ergaenzende Auslegung zu pruefen, die den Irrtum oft bereits aufloest.
Gegenansicht Eine Gegenansicht will den Motivirrtum auf wesentliche, nach aussen erkennbare Vorstellungen begrenzen. Ihr Argument: eine schrankenlose Beachtlichkeit macht jede Verfuegung angreifbar und belastet den Rechtsverkehr mit dem Nachlass.
Praktisch wird der Streit: Hat der Erblasser einen Neffen bedacht, weil er ihn irrig fuer beduerftig hielt, traegt nur die weite Ansicht die Anfechtung.
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