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Verbindung mit einem Grundstueck

Wann verliert der Eigentuemer einer beweglichen Sache sein Eigentum durch Einbau in ein Grundstueck?

Im Video genannt: § 946 BGB, § 94 BGB, § 95 BGB

Zurueck: Ersitzung nach § 937 BGBWeiter: Verbindung beweglicher Sachen
RechtsgebietSachenrecht 1 - Bewegliches Sachenrecht
LernabschnittLerneinheit 5
Folge2
Vorschriften§ 946 BGB, § 94 BGB, § 95 BGB

Streitstand

Wie grenzt man wesentlichen Bestandteil und Scheinbestandteil beim Einbau ab?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung stellt auf den Willen des Einbauenden im Zeitpunkt der Verbindung ab und nimmt bei Einbau zu einem nur voruebergehenden Zweck einen Scheinbestandteil an. Dann bleibt die Sache eigentumsfaehig und § 946 BGB greift nicht. Der Wille muss nach aussen erkennbar sein.

Gegenansicht Eine Gegenansicht stellt allein auf die objektive Festigkeit der Verbindung ab, weil Dritte innere Zwecksetzungen nicht erkennen koennen.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Mieter eine Heizungsanlage einbaut und der Lieferant unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat.

Schritt 1 von 8
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