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Uebertragung und Erstarken zum Vollrecht

Wie wird ein Anwartschaftsrecht uebertragen und was passiert bei Bedingungseintritt?

Im Video genannt: § 929 BGB, § 930 BGB, § 161 BGB

Zurueck: Entstehung des AnwartschaftsrechtsWeiter: Gutglaeubiger Erwerb eines Anwartschaftsrechts
RechtsgebietSachenrecht 1 - Bewegliches Sachenrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge5
Vorschriften§ 929 BGB, § 930 BGB, § 161 BGB

Streitstand

Erwirbt der Zweiterwerber direkt vom Vorbehaltsverkaeufer?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung nimmt einen Direkterwerb vom Vorbehaltsverkaeufer an, da die bedingte Einigung fortwirkt und der Zweiterwerber in die Position des Anwartschaftsberechtigten eintritt. Das Eigentum geht mit Bedingungseintritt ohne Durchgangserwerb beim Erstkaeufer ueber. Darauf beruht die Sicherheit der Position.

Gegenansicht Eine Gegenansicht nimmt einen Durchgangserwerb beim Anwartschaftsberechtigten an, weil das Recht von ihm abgeleitet wird.

Praktisch wird der Streit: Wichtig, wenn beim Erstkaeufer zwischenzeitlich eine Pfaendung oder die Insolvenz eintritt.

Schritt 1 von 8
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