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Halterhaftung nach Paragraf 7 StVG

Wann ist ein Schaden beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden?

Im Video genannt: § 7 StVG, § 17 StVG

Zurueck: Organhaftung Paragraf 31 BGBWeiter: Tierhalterhaftung Paragraf 833 BGB
RechtsgebietSchuldrecht BT 2 - Gesetzliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 6
Folge5
Vorschriften§ 7 StVG, § 17 StVG

Streitstand

Haftet der Halter auch bei langem Parken ohne Fahrbetrieb?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht legt das Betriebsmerkmal weit aus und bejaht den Betriebsbezug, solange sich eine fahrzeugtypische Gefahr verwirklicht, auch beim abgestellten Fahrzeug. Tragend ist der Schutzzweck der Gefaehrdungshaftung fuer die vom Fahrzeug ausgehenden Risiken.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt einen zeitlichen und raeumlichen Bezug zum Verkehrsvorgang, weil die Haftung sonst zur allgemeinen Sachgefahrhaftung wird.

Praktisch wird der Streit: Bei einem Brand eines seit Tagen geparkten Fahrzeugs entscheidet der Streit ueber die Haftung ohne Verschulden.

Schritt 1 von 8
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