Wann darf der Rechtsinhaber ausnahmsweise unmittelbar gegen den Dritten vorgehen?
Im Video genannt: § 816 Abs. 1 BGB, § 822 BGB, § 935 BGB
Ist der unentgeltliche Erwerber wie ein Nichtberechtigter zu behandeln?
herrschende Meinung Die herrschende Ansicht laesst den Durchgriff gegen den unentgeltlich Erwerbenden zu, weil sein Erwerb kein schutzwuerdiges Vermoegensopfer voraussetzt und das Gesetz die Unentgeltlichkeit ausdruecklich privilegiert behandelt. Tragend ist die geringere Schutzwuerdigkeit des Beschenkten.
Gegenansicht Eine Gegenansicht beschraenkt den Durchgriff streng auf die gesetzlichen Faelle, weil sonst der gutglaeubige Erwerb und das Prinzip der Leistungsbeziehungen entwertet werden.
Praktisch wird der Streit: Verschenkt der Nichtberechtigte die Sache weiter, entscheidet der Streit ueber den Anspruch des Eigentuemers gegen den Beschenkten.
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