Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Angemasste Eigengeschaeftsfuehrung

Welche Ansprueche hat der Geschaeftsherr gegen den wissentlichen Eingreifer?

Im Video genannt: § 687 Abs. 2 BGB, § 681 BGB, § 667 BGB

Zurueck: Unberechtigte GoA und ihre Folgen
RechtsgebietSchuldrecht BT 2 - Gesetzliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 1
Folge6
Vorschriften§ 687 Abs. 2 BGB, § 681 BGB, § 667 BGB

Streitstand

Muss der Eingreifer den vollen Gewinn herausgeben?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht gewaehrt Herausgabe des gesamten durch den Eingriff erlangten Gewinns, auch soweit er auf besonderem Geschick des Eingreifers beruht. Der Eingriff in fremde Rechtspositionen soll sich nicht lohnen. Tragend ist der Verweis auf die Herausgabepflicht des Beauftragten.

Gegenansicht Eine Gegenansicht begrenzt die Haftung auf den objektiven Wert der Nutzung, weil ein darueber hinausgehender Gewinn auf der Leistung des Eingreifers beruht und nicht dem Rechtsinhaber zusteht.

Praktisch wird der Streit: Verwertet jemand fremde Markenrechte gewinnbringend, entscheidet der Streit ueber die Hoehe der Abschoepfung.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.