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GoA Grundschema Paragraf 677 BGB

Welche Voraussetzungen hat die berechtigte Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag?

Im Video genannt: § 677 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB

Weiter: Fremdwille und auch fremdes Geschaeft
RechtsgebietSchuldrecht BT 2 - Gesetzliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 1
Folge1
Vorschriften§ 677 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB

Streitstand

Umfasst der Aufwendungsersatz auch eigene Arbeitsleistung?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht gewaehrt dem Geschaeftsfuehrer eine Verguetung fuer eigene Taetigkeit, wenn diese in seinen Beruf oder Gewerbekreis fallt, weil der Einsatz der Arbeitskraft dann ein geldwertes Opfer ist. Im Uebrigen bleibt es beim reinen Auslagenersatz. Tragend ist die Gleichbehandlung mit entgeltlicher Taetigkeit.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt jede Verguetung ab, weil Aufwendungen nur freiwillige Vermoegensopfer sind und die GoA kein Entgelt begruendet.

Praktisch wird der Streit: Rettet ein Handwerker fremdes Eigentum, entscheidet der Streit ueber den Anspruch auf seinen Stundensatz.

Schritt 1 von 8
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