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Gefahrtragung und Sphaerentheorie im Werkvertrag

Wer traegt das Risiko wenn das Werk vor der Abnahme untergeht?

Im Video genannt: § 644 BGB, § 645 BGB

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RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 6
Folge6
Vorschriften§ 644 BGB, § 645 BGB

Streitstand

Ist Paragraf 645 BGB auf andere Risikofaelle zu erweitern?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht wendet die Norm als Ausdruck einer allgemeinen Sphaerenzuweisung auf vergleichbare Faelle an, in denen die Ursache aus dem Bereich des Bestellers stammt. Der Unternehmer erhaelt dann eine Teilverguetung. Tragend ist der tragende Gedanke der Risikoverteilung nach Verantwortungsbereichen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt die Vorschrift fuer eine abschliessende Ausnahme und verweist im Uebrigen auf das allgemeine Unmoeglichkeitsrecht, weil sonst der Grundsatz der Erfolgshaftung verwaessert.

Praktisch wird der Streit: Geht das Werk durch eine Eigenart des gelieferten Baustoffs unter, entscheidet der Streit ueber die Teilverguetung.

Schritt 1 von 8
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