Wer traegt die Vergueteungslast wenn die Dienstleistung aus betrieblichen Gruenden entfaellt?
Im Video genannt: § 611 BGB, § 615 BGB
Traegt der Dienstberechtigte das Risiko behoerdlicher Betriebsschliessung?
herrschende Meinung Die herrschende Ansicht verneint das Betriebsrisiko bei flaechendeckenden behoerdlichen Schliessungen, weil die Ursache nicht in der betrieblichen Sphaere liegt, sondern ein allgemeines Lebensrisiko ist. Der Ausgleich erfolgt gegebenenfalls ueber die Stoerung der Geschaeftsgrundlage. Tragend ist die fehlende Beherrschbarkeit.
Gegenansicht Eine Gegenansicht bejaht das Betriebsrisiko, weil der Dienstberechtigte den Betrieb organisiert und jede Unmoeglichkeit der Beschaeftigung ihm zuzurechnen ist.
Praktisch wird der Streit: Bei angeordneter Schliessung entscheidet der Streit ueber den Fortbestand des Verguetungsanspruchs.
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