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Einwendungsdurchgriff Paragraf 359 BGB

Welche Einwendungen aus dem finanzierten Vertrag kann der Verbraucher dem Darlehensgeber entgegenhalten?

Im Video genannt: § 359 BGB, § 358 BGB

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RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 3
Folge4
Vorschriften§ 359 BGB, § 358 BGB

Streitstand

Wie streng wirkt die Subsidiaritaet gegenueber der Nacherfuellung?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht verlangt, dass der Verbraucher zunaechst erfolglos Nacherfuellung beim Verkaeufer verlangt, bevor er die Darlehensraten verweigert. Der Darlehensgeber soll nicht Risiken tragen, die der Verkaeufer noch beheben kann. Tragend ist der gesetzliche Subsidiaritaetsvorbehalt.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst den Durchgriff sofort zu, wenn die Nacherfuellung offensichtlich aussichtslos ist, und stellt auf eine Zumutbarkeitspruefung ab.

Praktisch wird der Streit: Bei einem nicht lieferfaehigen Haendler entscheidet der Streit ueber die Pflicht zur weiteren Ratenzahlung.

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