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Selbstvornahme und Aus- und Einbaukosten

Wer traegt die Kosten, wenn der Kaeufer den Mangel selbst beseitigt oder die Sache ausbauen muss?

Im Video genannt: § 439 Abs. 3 BGB, § 326 Abs. 2 BGB

Zurueck: Nacherfuellung Paragrafen 437 und 439 BGB
RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 1
Folge8
Vorschriften§ 439 Abs. 3 BGB, § 326 Abs. 2 BGB

Streitstand

Sind Kosten eigenmaechtiger Selbstvornahme ersatzfaehig?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht verneint einen Ersatzanspruch, wenn der Kaeufer ohne Fristsetzung selbst nachbessert. Das Kaufrecht kennt keine dem Werkvertragsrecht entsprechende Selbstvornahmeregel, und das Recht zur zweiten Andienung wuerde unterlaufen. Auch eine Analogie wird abgelehnt.

Gegenansicht Eine Gegenansicht gewaehrt zumindest Aufwendungsersatz in Hoehe der ersparten Nachbesserungskosten, weil der Verkaeufer sonst einen zufaelligen Vorteil behaelt.

Praktisch wird der Streit: Reparierte der Kaeufer sofort in eigener Werkstatt, geht es um den vollstaendigen Verlust seiner Kosten.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

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Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

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