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Rechtsschutz der Gemeinde gegen Aufsichtsmassnahmen

Wie wehrt sich die Gemeinde gegen eine aufsichtsrechtliche Massnahme?

Im Video genannt: § 42 VwGO, Art. 28 GG

Zurueck: Rechtsaufsicht ueber die Gemeinden
RechtsgebietKommunalrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge5
Vorschriften§ 42 VwGO, Art. 28 GG

Streitstand

Kann sich die Gemeinde gegenueber der Aufsicht auf eigene Rechte berufen?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht bejaht dies: die Selbstverwaltungsgarantie vermittelt der Gemeinde eine wehrfaehige Rechtsposition, sodass sie Aufsichtsakte anfechten kann. Tragend ist, dass die Garantie subjektive Rechtsstellung begruendet. Im uebertragenen Wirkungskreis ist der Schutz geringer.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verneint eine Klagebefugnis im uebertragenen Wirkungskreis vollstaendig, weil die Gemeinde dort nur Verwaltungsunterbau ist.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei einer Weisung in einer Pflichtaufgabe nach Weisung.

Schritt 1 von 8
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