Welche Voraussetzungen hat die Beseitigungsanordnung?
Im Video genannt: § 40 VwVfG
Muss die Anlage formell und materiell illegal sein?
herrschende Meinung Herrschend ist beides erforderlich, weil der Abbruch endgueltig in das Eigentum eingreift und bei Genehmigungsfaehigkeit unverhaeltnismaessig waere. Tragend ist das Uebermassverbot. Die formelle Illegalitaet allein rechtfertigt nur Einstellung oder Nutzungsuntersagung.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst die formelle Illegalitaet genuegen, weil der Bauherr das Genehmigungsverfahren bewusst umgangen hat.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei einem ohne Genehmigung errichteten, aber genehmigungsfaehigen Anbau.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
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