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Baugenehmigung als Ermaechtigungsgrundlage

Wie prueft man den Anspruch auf eine Baugenehmigung?

Im Video genannt: § 29 BauGB, § 30 BauGB

Weiter: Bauvorbescheid
RechtsgebietBaurecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge1
Vorschriften§ 29 BauGB, § 30 BauGB

Streitstand

Hat die Baugenehmigung Drittwirkung?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht sieht die Baugenehmigung als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung: sie beguenstigt den Bauherrn und belastet den Nachbarn, soweit drittschuetzende Vorschriften betroffen sind. Tragend ist die Feststellungswirkung gegenueber jedem. Deshalb ist die Drittanfechtung statthaft.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht nur ein Rechtsverhaeltnis zwischen Behoerde und Bauherrn und verweist den Nachbarn auf zivilrechtliche Abwehr.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend fuer die Klagebefugnis des Nachbarn gegen die Genehmigung.

Schritt 1 von 8
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