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Lediglich rechtlich vorteilhaft

Ist eine Schenkung an ein Kind immer zustimmungsfrei?

Im Video genannt: § 107 BGB

Zurueck: Der Taschengeldparagraf und seine FalleWeiter: Vertreter oder Bote
RechtsgebietBGB AT
LernabschnittLerneinheit 2
Folge2
Vorschriften§ 107 BGB

Streitstand

Grundstuecksschenkung an einen Minderjaehrigen

herrschende Meinung Entscheidend ist die rechtliche, nicht die wirtschaftliche Betrachtung, aber das Grundstueck bringt Lasten mit: Wer Eigentuemer wird, haftet dinglich und oeffentlich-rechtlich. Die Schenkung ist dann nicht mehr lediglich rechtlich vorteilhaft.

Gegenansicht Eine Gegenansicht stellt allein auf das Verpflichtungsgeschaeft ab und haelt die Zuwendung fuer vorteilhaft, solange keine Gegenleistung vereinbart ist.

Praktisch wird der Streit: Nach der herrschenden Meinung braucht es einen Ergaenzungspfleger, nach der Gegenansicht nicht.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

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